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>>>>>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland? >>>>>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine. >>>>>> >>>>>>TOM >>>>> >>>>>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung? >>>> >>>>die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung. >>> >>>Tut sie das auch? Ich konnte auf Anhieb nichts dergleichen finden. >> >>noch nicht, die Diskussion ist noch sehr neu. die nächsten Monate werden es zeigen. > >Hast Du einen Link parat? > >So oder so kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendwas die aktuell geltende Massenzustrom-Richtline aushebeln könnte. [b:Nach] deren Ablauf stellt sich dann ggf. die Frage, ob Kriegsdienstverweigerung von Ukrainern ein Asylgrund ist. Das ist wahrscheinlich kein Selbstläufer.
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