Antwort auf den Beitrag "Re:Rückführung..." posten:
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>>>>>>>>Wie steht ihr zur Rückführung wehrpflichtiger Ukrainer aus Deutschland? >>>>>>>>Ich denke, das kann man nicht rechtfertigen. Verstehe aber auch die Ukraine. >>>>>>>> >>>>>>>>TOM >>>>>>> >>>>>>>Steht das überhaupt zur Debatte? Geflüchtete Ukrainer erhalten doch durch die Massenzustrom-Richtlinie der EU ohnehin direkt eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung? >>>>>> >>>>>>die Ukraine kann eine Rückführung beantragen zwecks Strafverfolgung. >>>>> >>>>>Tut sie das auch? Ich konnte auf Anhieb nichts dergleichen finden. >>>> >>>>noch nicht, die Diskussion ist noch sehr neu. die nächsten Monate werden es zeigen. >>> >>>Hast Du einen Link parat? >>> >>>So oder so kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendwas die aktuell geltende Massenzustrom-Richtline aushebeln könnte. Nach deren Ablauf stellt sich dann ggf. die Frage, ob Kriegsdienstverweigerung von Ukrainern ein Asylgrund ist. Das ist wahrscheinlich kein Selbstläufer. >> >>evtl. dumme Frage, aber warum sollte es? Ich geh jetzt mal davon aus, dass nicht die Todesstrafe darauf steht. >>In Deutschland wäre es ja auch eine Straftat, den Dienst komplett zu verweigern, also auch nicht Sandienst o.ä. zu machen, sondern zu flüchten. siehe auch [https://www.gesetze-im-internet.de/ersdig/__53.html] > >Ich glaube, das ist eine ziemlich komplizierte Geschichte. Rechtlich, politisch, sozial und diplomatisch. Und ich bin froh, dass ich das nicht aufdröseln muss. ;-) > >Nur ein paar Gedanken: > >- Kriegsdienstverweigerung ist eigentlich ein Menschenrecht. Kann man punktuell daraus auch keinen Asylgrund ableiten? > >- Kriegsdienstverweigerung ist für gewöhnlich dann ein Asylgrund, wenn der im Raum stehende Kriegsdienst den Zwang zur Beteiligung an Kriegsverbrechen bedeuten würde. >Das könnte hier dazu führen, dass Russen Asylrecht gewährt wird und Ukrainern nicht. Will man das? > >- Will man nach Deutschland geflohenen Familien den Ernährer nehmen? > >Wie gesagt: Ich bin froh, dass das andere entscheiden müssen.
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