Antwort auf den Beitrag "Re:Problem Gewährleistung" posten:
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>>>Was du noch machen könntest wäre ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Das musst du beim zuständigen Gericht beantragen. Dies beauftragt dann einen Gutachter mit Feststellung des Sachstandes. >>> >>>Ist eine sinnvolle Maßnahme um Neutral Mängel zu dokumentieren und auch um spätere Zivilprozesse nach Möglichkeit zu verhindern, da die Feststellungen in dem Beweissicherungsverfahren eben auch als Grundlage für spätere Urteile dient. >> >>Die Kosten für das Beweissicherungsverfahren und den Gutachter muss ich dann erst einmal komplett selbst zahlen so dass eine außergerichtliche Einigung mit dem Bauträger unter Hinzuziehung eines neutralen Gutachters günstiger wäre, oder? > >Ja wahrscheinlich aber so groß dürfte der Unterschied nicht ausfallen ausser das man sich bei Variante 1 die Kosten teilen sollte. >Bei Variante 2 brauchst du eben den Willen und die aktive Mitarbeit des Bauträgers und auch da würde ich empfehlen eine entsprechende Akzeptanzvereinbarung im Vorfeld von einem Anwalt formulieren zu lassen. >Das Beweissicherungsverfahren kannst du dagegen alleine veranlassen, bist also nicht auf das Wohlwollen des Bauträgers angewiesen. Darüberhinaus sind die Kosten des Beweissicherungsverfahren immer Kosten des Hauptverfahren wenn es zu einem Zivilprozess kommen sollte. D.h. bei positivem Verfahrensausgang könntest du die Kosten erstattet bekommen. Aber ja, egal wie man es dreht wirst du immer mit Kosten in Vorleistung gehen müssen. Das Kostenrisiko ist aber bei einem Beweissicherungsverfahren merklich geringer als wenn es direkt zu einem Zivilprozess kommt.
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