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>>Nach 6 Monaten dürfte er nur noch Geld einbehalten um ggf. Betriebskosten die noch abgerechnet werden müssen auszugleichen. > >Afaik aber auch nur in einer realistischen Höhe in Relation zu den Abrechnungen der Vorjahre. Wenn es immer dicke Rückzahlungen des Vermieters gab, dann darf er nichts einbehalten.
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