Antwort auf den Beitrag "Re:Wie viele Samen darf man eigentlich bestellen/besitze" posten:
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>Nun, ich bin nun wirklich kein BTMG-Jurist, aber wenn man in Anlage 1 des BTMG nachliest, in der THC geführt ist, steht da: > >Stoffe nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung von Stoffen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist. > >Mam beachte den letzten Halbsatz. > >Nicht angepflanzte Samen können mangels Wirkstoff keinen Rauschzweck haben. Natürlich sind wir uns im Klaren, dass die Zahl der Menschen, die ernsthafte Hanfsamensammlungen pflegen, irgendwo sehr nahe Null sein dürfte... > >Aber mittlerweile ist das ja eh alles Schnee von gestern. > >Alx > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0
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