Antwort auf den Beitrag "Re:Ist verboten" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>>>>>>Danke für die Info. Aber LOL, was eine tolle Regelung :D >>>>>>>>Herrje. >>>>>>> >>>>>>>Ist die Frage was es da für eine Strafe geben würde wenn doch... >>>>>> >>>>>>Wenn ich mir den bayrischen Bußgeldkatalog anschaue, würde ich mit dem Schlimmsten rechnen. >>>>> >>>>>Dann fahr ich aus dem Ruhrgebiet halt ausnahmsweise mal nicht über München nach Amsterdam!1!11!11 >>>>> >>>>>Lynne >>>> >>>>Es ist davon auszugehen das sich auch andere Bundesländer in ähnlicher Höhe orientieren werden einfach weil aus Bayern der Anker in der Range gesetzt wurde. >>> >>> >>>Denke ich nicht dass dem so sein wird. War schon vor der Legalisierung dass Bayern viel strikter agiert hat als andere Länder. >> >>Die Frage der Einfuhr und der Mengen etc. steht im CanKG drin und ist überall gleich. Die bayrischen Sonderregeln betreffen nur die Frage wann und wo gekifft werden darf. > >Es sind nicht nur die Bayern, die da quer schiessen, wo es nur geht: > >[https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/1-str-1062-bgh-grenzwert-thc-wirkstoff-cannabis-konsumcannabisgesetz/]
mailbenachrichtigung?