Antwort auf den Beitrag "Re:Einkauf bei Ebay USA und VAT gezahlt?" posten:
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>Mit Ebay/USA kenn ich mich nicht so aus, auch werden das bei meinem folgenden Geschreibsel keine "rechtssicheren" Formulierungen sein. > >Aber ich denke mal, dass diese Neuregelung schon *auch* mit dem Brexit zu tun hat. > >Ich hatte davor au UK recht viele Sachen aus einem bestimmten, relativ nischigen Hobbybereich geholt. Seit dem Brexit bzw. der Neuregelung zum Juli 21 sieht das nun so aus: >- halbwegs großer Händler: ist beim IOSS-Verfahren dabei. D.h. er verlangt von mir19% EUSt., zieht aber dafür die lokale Umsatzsteuer von 20% ab. Wenn man unter 150 Euro bleibt bzw. Güter mit keinem/sehr niedrigen Zinssatz bleibt, kann es jetzt sogar einen Ticken günstiger sein. >- kleinen Krauterer: nicht bei IOSS dabei; haben keine Möglichkeit, die lokale VAT/USt vorab abzuziehen. d.h. du zahlst hier zusätzlich die EUSt.; lohnt sich eigentlich gar nicht mehr; ob der Händler tatsächlich auch vor Ort lokal USt abführt, weiß ich nicht. Zumindest profitiert er selbst afaik nicht davon. > >sicher nur ansatzweise vergleichbar, aber vielleicht macht es das Konzept verständlicher. Ich habe selbst vor Kurzem bei Ebay.de etwas nach Australien verkauft. War *für mich* komplett so wie immer (außer dass eine Gebühr einbehalten wurde): Ich konnte verlangen was ich will, es kam von ebay an mich keine Rückmeldung/Rückfragen wegen USt, Zoll, IOSS oder sonstwas. Aber was die dann gleichzeitig vom Australier (zusätzlich) verlangen - das bekomme ich gar nicht mit. Ich kann mich aber dunkel erinnern, dass der Australier auch irgendwas von doppelter Besteuerung gemurmelt hat.
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