Antwort auf den Beitrag "Re:Mittig Radfahren ist keine Nötigung" posten:
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>> >>>Die Tatsache dass sie das gefilmt, und das video erst beim Gerichtsprozess zur Verfügung gestellt hat (soweit ich den Text richtig verstehe) >> >>"Die Umstände hätten Polizei und Staatsanwaltschaft in den Videos sehen und berücksichtigen können, die Medger auf einem USB-Stick der Polizei übergeben hatte." >> >>Geht doch klar aus dem Artikel hervor, dass das Video sowohl Polizei [b:wie auch Staatsanwaltschaft vorlag]. Die Staatsanwaltschaft hats nur nicht für nötig erachtet, sich das Video vor der Verhandlung überhaupt mal anzuschauen... > >Und wie ist dann der Satz zu verstehen? >"[i:Es war der Moment, wo endlich das Video ins Spiel kam. "[b:Staatsanwaltschaft und Gericht hatten es bis dahin nicht gesehen]", sagt Anwalt Lichdi. Er hatte es auf dem Tablet, zeigte es]." > >gruß
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