Antwort auf den Beitrag "Re:Was tun bei untätiger Hausverwaltung" posten:
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>>>Seit dem Einzug in einen Neubau im Jahr 2022 (21 Wohneinheiten) gab es lediglich eine einzige Eigentümerversammlung im Dez. 22. Bis heute liegen keine Abrechnungen der Jahre 2022 oder 2023 vor. Die Hausverwaltung schiebt dies auf fehlende bzw. Probleme der Abrechnungen von Minol. Auch Wartungsverträge oder der TÜV für den Fahrstuhl wurden erst durch Anstoß von uns durchgeführt. Die Verwaltung ist lt. Teilungserklärung dazu verpflichtet, eine Versammlung durchzuführen wenn mindestens 1/4 der Eigentümer dies fordert. Diese schriftliche Aufforderung von über 50 Prozent der Eigentümer blieb bis heute unbeantwortet. >>> >>>Welche weitere Möglichkeiten haben wir jetzt, als WEG dagegen vorzugehen? Auch bzgl. der Abrechnung und des Wirtschaftsplans, der aktuell einfach fortgeschrieben wird (was wegen Neubau wohl kein größeres Problem ist). Gibt es hier finanzielle Forderungsmöglichkeiten gegenüber der Verwaltung? >>> >>>Vertraglich sind wir noch bis Ende nächstes Jahr an die Verwaltung gebunden (auch wenn wir wahrscheinlich auf Grund der Situation außerordentlich kündigen könnten), allerdings wird es wohl schwierig sein, eine gescheite Verwaltung für so eine kleine Einheit zu finden. >> >>21 Einheiten ist eigentlich eine gute Größe. Da sollte sich durchaus eine brauchbarer Verwalter finden lassen. >> >>Zur Problematik: Euer Verwalter ist verpflichtet die vertraglich vereinbarte und gesetzlich gem. WEG geforderte Leistung zu erbringen. Hierfür wird er ja auch von euch bezahlt. >>Empfohlenes Vorgehen: Aufforderung zur Erbringung der geschuldeten Leistung mit Fristsetzung. Kommt er dem nicht nach Klageandrohung über einen RA mit der Ankündigung der Ersatzvornahme der geschuldeten Leistung durch einen Dritten auf seine Kosten. >>Kündigen könnt ihr den (gem. WEG Novelierung) ohnehin jederzeit ohne Angabe von Gründen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung wahrscheinlich sogar ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. In jedem Fall würde ich euch empfehlen hierzu einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu Rate zu ziehen. > >Danke dir! Wie siehst du das denn wegen der Abrechnung? Wenn tatsächlich Minol auf Grund von Problemen bei den Zählern keine Abrechnungen an den Verwalter schickt, hat dann die Verwaltung keinerlei Möglichkeiten da was einzufordern? Unterliegt Minol oder der Versorger selbst keinen Fristen?
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