Antwort auf den Beitrag "Re:Unschuldig: Was sind 13 Jahre im Gefängnis wert?" posten:
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>Imo sollte sich in solchen Fällen eine Entschädigung an den Einkünften orientieren, die der Betroffene vor seiner Inhaftierung hatte. >Wenn also jemand 60k Brutto im Jahr verdient hat, sollte sein Anspruch eben bei 60k x 17 Jahre zzgl. erwartbarer Lohnsteigerungen und Inflationsausgleich liegen. Sofern die Haftentschädigung steuerfrei ist eben analog anhand des Nettoeinkommens.
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