Antwort auf den Beitrag "Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung" posten:
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>>Naja, komm: wenn eine Emailadresse angegeben ist auf dem Schreiben, dann sollte ein Einspruch auch auf diesem Wege funktionieren. > >Bei den Bußgeldsachen, die ich hier (Saarland) auf dem Tisch habe, heißt es: Schriftlich (= Papier + Unterschrift, Fax ist in der Tat auch zulässig) oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde. > >Sollte doch e-mail zulässig sein, dann höchstens mit elektronischer Signatur.
mailbenachrichtigung?