Antwort auf den Beitrag "Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung" posten:
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>>>Naja, komm: wenn eine Emailadresse angegeben ist auf dem Schreiben, dann sollte ein Einspruch auch auf diesem Wege funktionieren. >> >>Bei den Bußgeldsachen, die ich hier (Saarland) auf dem Tisch habe, heißt es: Schriftlich (= Papier + Unterschrift, Fax ist in der Tat auch zulässig) oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde. >> >>Sollte doch e-mail zulässig sein, dann höchstens mit elektronischer Signatur. > >Hätte es negative Konsequenzen für dich, wenn du eine normale E-Mail einfach akzeptieren würdest? (ernstgemeinte Frage)
mailbenachrichtigung?