Antwort auf den Beitrag "Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung" posten:
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>>Hätte es negative Konsequenzen für dich, wenn du eine normale E-Mail einfach akzeptieren würdest? (ernstgemeinte Frage) > >Bin selber kein Richter. Dieser würde sich der Rechtsbeugung strafbar machen. In der Verhandlung oder dem Urteil wird auch die Feststellung getroffen, dass in der vorgeschriebenen Form + fristgerecht Einspruch eingelegt wurde.
mailbenachrichtigung?