Antwort auf den Beitrag "Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung" posten:
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>>>Hätte es negative Konsequenzen für dich, wenn du eine normale E-Mail einfach akzeptieren würdest? (ernstgemeinte Frage) >> >>Bin selber kein Richter. Dieser würde sich der Rechtsbeugung strafbar machen. In der Verhandlung oder dem Urteil wird auch die Feststellung getroffen, dass in der vorgeschriebenen Form + fristgerecht Einspruch eingelegt wurde. > >Eine "Bitte per Fax einreichen"-Antwort hätte es auch getan. Aber nunja, da wäre ja ein Service-Gedanke erkennbar. Das will ja nun wirklich niemand!
mailbenachrichtigung?