Antwort auf den Beitrag "Re:Rechtsfrage Bußgeldbescheid Verwechslung" posten:
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>>>Du bist zu lange in deinem Beruf. Rechtssyteme sind Zweckdienlich. Was du da beschreibst ist ein Mechanismus des Selbstzwecks. Das ist Paradox >> >>Nein. Das folgt durchaus einer Logik. Ich verkaufe Dir morgen meine Eigentumswohnung in Frankfurt für 50.000, Treffpunkt Parkplatz an der A3. >> >>Das geht eben nicht. Das Gesetz sieht die notarielle Form bei Grundstücksveräußerungen zwingend vor. Und Formvorschriften haben Gründe. Rechtlich besonders relevante Äußerungen müssen beweiskräftig dokumentiert sein. Alltagsgeschäfte wie Brötchen kaufen kann man mündlich machen (und selbst da gilt ja mittlerweile die bekloppte Bonpflicht, wenn ich mir ne Brezel kaufe). E-Mails haben im Rechtsverkehr nur dann eine Beweisfunktion, wenn das im Gesetz ausdrücklich so vorgesehen ist. Warum man ein Auto ohne schriftlichen Vertrag per Handschlag verkaufen kann, ist demgegenüber auch wiederum unlogisch, aber ich mache die Gesetze nicht. >> >>gesendet mit m!client für iOS > > >Du missverstehst mich. Es geht mehr darum, dass nun ab einem Puntk gesagt wird, dass nun etwas beschlossen wurde, und dieser Beschluss nicht mehr Rückgängig gemacht wurde. Und dabei geht es nicht um einen Vertrag oder eines Antrags, sondern darum, dass eine Ordnungswiedrigkeit, also ein Verstoß gegen Gesetz und Ordnung, begangen wurde. Dass die durch Zekes Prokrastination bzw Lethatrgie Verwaltungskostne entstanden sind, für die er aufkommen soll, ok, geschenkt. Aber dass jetzt die Ohren zugehalten und laut "lalala, der richtige Kommunikationsweg wurde nicht eingehalten also hören wir nichts" gerufen wird obwohl ja ganz klar nachweisbar und überprüfbar ist, dass es sich um einen Irrtum handlet und dieser ja sogar nachgewiesen wurde, egal in welcher Form, die INformation ist ja angekommen am richtigen Empfänger, ist halt so ein Überbau, der zeigt, dass ein paar Leute mal wieder öfters an die Frische Luft gehen sollten.
mailbenachrichtigung?