Antwort auf den Beitrag "Re:Telefon = keine Beweise" posten:
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>>Der auf dem Bußgeldbescheid genannten Person die durchaus verzweifelte Situation schildern; wenn man an die richtige Person gerät wird die was möglich machen. Dienstaufsicht und Co. allenfalls danach. > >Sicher, aber alles Relevante dann schriftlich machen. Wenn man sich am Telefon einig ist, dass der Bescheid Unsinn ist, sich das auf jeden Fall schriftlich geben lassen. > >Man kann auch eine Ombudsstelle einschalten, wenn ein Anwalt zu kostspielig ist. In einigen Bundesländern gibt es Bürgerbeauftragte oder Ombudsstellen, die bei solchen Problemen mit Behörden helfen können.
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