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>>Phil nochmal: >> >>Ich habe nach dem ersten Anschreiben sofort eine Email geschrieben... und habe erneut eine Email geschriebe. >> >>... und ich habe erneut eine Email geschrieben, mit der Bitte, mich nicht mehr damit zu belästigen. > >Also hast du faktisch nichts gemacht. >Bei Bußgeldbescheiden steht immer in einem Absatz dass eine "normale E-Mail" nicht als Widerspruch gilt. Zumindest stand das in meinem den ich vor paar Monaten erhalten hatte. > >Hast Du gemeint das stünde nur zum Spaß da? > >Soll echt nicht hämisch rüberkommen, falls es so tut, aber du hast IMO sehenden Auges ignoriert wie ein Widerspruch zu erfolgen hat. > >"Tja" fasst es schon recht gut zusammen. > >gruß
mailbenachrichtigung?