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>>>Nochmal die Frage hier: >>>[https://maniac-forum.de/forum/pxmboard.php?mode=message&brdid=6&msgid=5448446] >>> >>>Ihr sagt immer "nix mehr zu machen", aber ich habe selbst schon erlebt, wie die ausstellende Behörde zB. aufgrund on Irrtums und auch ohne fristgerechten Einspruch im Nachhinein aufgrund z.B. neuer Erkenntnisse einen Bußgeldbescheid zurückgenommen hat. Das geht ja lt. Eurer Interpretation prinzipiell nicht, oder verstehe ich etwas falsch? >>> >>>Google (jaja, bei Rechtsfragen ist das Internet ein Minenfeld, das ist mir klar) bestätigt meine Annahme, dass es im Ermessen der Behörde liegt, also z.B. auch der zuständige Sachbearbeiter Prozesse anstoßen kann, die in der Nichtigkeit des Bußgeldbescheides münden. >> >>Nein. Da sitzt jemand, der die Gesetze zu befolgen hat, das ist sein Job. Wenn ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt ist es zu spät. [u:Da kann der arme Bauer auf der Kreisverwaltung gar nix machen.] > >Ich glaube hier gibt's auch noch wichtigen Punkt auf den man aufmerksam machen muss und den du wahrscheinlich unbeabsichtigt so salopp formuliert hast: > >Ein Zollbeamter ist nicht gleich ein Verwaltungsbeamter oder einfach erklärt: > >Während also ein Polizist (aka Zollbeamter) mal eben einen Staatsanwalt oder Richter auf einen Fehler in seinem angeleierten Verfahren hinweisen und Dinge sogar korrigieren kann, kann die Dame in der Verwaltung halt nichts anderes machen als mit den Schultern zu zucken. > >Heißt, soweit ich das verstehe, ein Zollbeamter kann selbst eine Wiederaufnahme des Verfahren einleiten (vielleicht sogar noch einfacher und kurzem Dienstweg, weil er selbst die Akte noch auf dem Tisch hat und einfach Formular XY rausnehmen und in den Papierkorb schmeißen kann), während der Dame in der Verwaltung die Hände gebunden sind, weil sie nun mal einfach keine Macht und Spielraum hat da irgendwas in den Akten zu ändern. > > >> >>gesendet mit m!client für iOS
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