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>>Bist du wesentlich an einem Unternehmen beteiligt und/oder für dieses tätig, hast du auch umfangreiche Haftungsrisiken (und sei es nur für grobe Fehler im Rahmen der Geschäftsführung). In diesen Fällen kommst du bereits jetzt und auch früher in das sogenannte Teileinkünfteverfahren (40 % steuerfrei). Unabhängig von der Rechtsform liegt die effektive Belastung, sobald das Geld in die private Sphäre kommt, nie über 50 % Steuerbelastung. In dieser Konstellation wurde aber maßgeblich am Erfolg (oder in schlechten Zeiten am Misserfolg) mitgewirkt. > > >>Bin ich lediglich Aktionär, gehört mir ein Bruchteil des Unternehmens. Ich übe weder auf Seiten der Kapitalanteile noch durch eine führende Tätigkeit Einfluss auf das Unternehmen aus. Ich spekuliere und versuche, Entwicklungen und Trends entsprechend zu deuten. Meine Tätigkeit, die letztendlich zu Einnahmen führt, unterscheidet sich im Kern wesentlich von der oben dargestellten "Mitunternehmerschaft" (Begriff nicht ganz korrekt, ich weiß). Spekulation ist auch eine Fähigkeit bzw. hat durchaus mit Können zu tun. Jedoch hat diese Tätigkeit keinerlei Mehrwert für andere. Wohingegen das generelle Wachstum eines Unternehmens dem Grunde nach allen zugutekommt. > > >Wen jemand einen so großen Anteil hält um etwa Entscheidungen auf Hauptversammlungen maßgeblich zu beeinflussen, müsste dieser anders bewertet werden oder ist es dann das davon abhängig, in welche Richtung er die AG beeinflussen will? Geht es ihm um etwa nur darum den Wert zu steigern weil er spekuliert oder ist er dann schon wieder eher „unternehmerisch“ tätig und schafft einen Mehrwert? > >Wenn das dann eine Firma, etwa ein Investment Fond ist, der Angestellte bezahlt diese Investments zu verwalten, schafft diese dann auch keinen Mehrwert etwa Arbeitsplätze? > >gesendet mit m!client für iOS
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