Antwort auf den Beitrag "Re:Falls jemand den Unterschied nicht kannte..." posten:
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>>...so wie ich ihn auch nicht kannte: >> >>Mit dem Substanzverzehr-Prinzip wird zwischen dem Kapitalgewinn oder dem Kapitalertrag unterschieden. Das Prinzip besagt, dass >> >>Einkünfte, bei denen die Substanz erhalten bleibt, einen steuerbaren Ertrag darstellen, einen Kapitalertrag. Als Beispiel: Bei der Vermietung entsteht ein Ertrag, die Substanz der Liegenschaft bleibt dabei erhalten. >> >>Einkünfte, die entstehen, wenn ein Objekt verkauft wird und die Substanz verloren geht, generieren einen Kapitalgewinn, der je nach Objekt steuerfrei (Wertpapiere) oder steuerbar (u.U. Liegenschaften) ist. >> >>[https://www.wupag.ch/intergest-news/kapitalertrag-oder-kapitalgewinn-so-wird-unterschieden] >> >>Stimmt das so? > >Ja, sollte passen und beides zusammen sind Einkünfte auf Kapitalvermögen!
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