Antwort auf den Beitrag "Re:Falls jemand den Unterschied nicht kannte..." posten:
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>>>...so wie ich ihn auch nicht kannte: >>> >>>Mit dem Substanzverzehr-Prinzip wird zwischen dem Kapitalgewinn oder dem Kapitalertrag unterschieden. Das Prinzip besagt, dass >>> >>>Einkünfte, bei denen die Substanz erhalten bleibt, einen steuerbaren Ertrag darstellen, einen Kapitalertrag. Als Beispiel: Bei der Vermietung entsteht ein Ertrag, die Substanz der Liegenschaft bleibt dabei erhalten. >>> >>>Einkünfte, die entstehen, wenn ein Objekt verkauft wird und die Substanz verloren geht, generieren einen Kapitalgewinn, der je nach Objekt steuerfrei (Wertpapiere) oder steuerbar (u.U. Liegenschaften) ist. >>> >>>[https://www.wupag.ch/intergest-news/kapitalertrag-oder-kapitalgewinn-so-wird-unterschieden] >>> >>>Stimmt das so? >> >>Ja, sollte passen und beides zusammen sind Einkünfte auf Kapitalvermögen! > >Nein bei einer Vermietung ist es Einkunft aus „Vermietung und Verpachtung“ was eine andere Einkunftsart ist die heute schon mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird. > >gesendet mit m!client für iOS
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