Antwort auf den Beitrag "Re:Bei komplexeren WEG dürfte das meiste falsch sein" posten:
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>Wir verwalten einige Wohnanlage die als Mehrhausanlagen konzipiert sind. Da gibt es oft mehrere Grundstücke und zusätzlich noch Zuwege, Privatstraßen u.ä.. Bei der Ermittlung der zu einer Wohnung gehörenden Grundstücksflüche müssen also die Miteigentumsanteile aller im Grundbuch zugeordneten Teilflächen angegeben und zusammengezählt werden. Ich habe selbst einige der Steueranneldungen auf Bitten der Eigentümer mal durchgeschaut und die waren ohne Ausnahme alle fehlerhaft. Da war von geringfügigen bis großen Abweichungen aufgrund (versehentlich oder absichtlich) vergessener oder verwechselter Flurnummern oder Flächen alles dabei. > >Imo ist es ohnehin ein absoluter Witz das man die Aufgabe der Ermittlung derexakten Flächen nicht von den Behörden machenläßt sondern diese Arbeit an die in vielen Fällen völlig Ahnungslosen Steuerpflichtigen delegiert. Alle notwendigen Angaben liegen den Behörden bei Grundbuch-, Vermessungs- und Bauamt vor. Natürlich wäre es notwendig das die einzelnen Behörden dazu ihren Datenbestand digitalisieren und untereinander austauschen. Das wäre allerdings im 3. Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts wohl etwas zuviel verlangt. Solange das nicht passiert lassen sich die eingereichten Bescheide auch nicht automatisiert auf Richtigkeit prüfen. Prüfungen können und werden wohl nur bei Verdacht oder Anzeigen individuell erfolgen.
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