Antwort auf den Beitrag "Re:Psychiatriekapazität" posten:
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>>Das klingt so wie Täter vor Opferschutz. Lieber nicht in den Knast weil sie könnte sich ja was antun. Das sie aber durch ihre Brände andere gefährdet die dadurch umkommen können wird ausgeblendet. > >So lange die „Dame“ nur Altkleidercontainer oder Papiercontainer in Brand steckt, ist das rechtlich tatsächlich nur Sachbeschädigung und keine Brandstiftung. tse, korrigiere mich, nach meinem Wissen hat sie bisher keine Gebäude in Brand gesteckt. > >Dafür gibt es - auch wenn es häufiger passiert - halt nicht ohne Weiteres eine Haftstrafe und wenn sie einen festen Wohnsitz hat, sehe ich da auch nur den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Der greift bei Sachbeschädigung aber nicht. Wer das ändern will, sollte tendenziell eher nicht Grüne oder SPD wählen, sondern mal mit seinem CDU/CSU-Abgeordneten sprechen, das geltende Recht gibt es in dem Fall nicht her. > >Und auch wiederholte einfache Körperverletzung reicht nicht, das muss schon gefährliche Körperverletzung sein. Reicht auch nicht für vorläufige Unterbringung bei Schuldunfähigen, dafür müsste bei Schuldfähigen ein Haftgrund vorliegen. > >Das heißt: Die Gerichte konnten bei dem Typen in Aschaffenburg nichts machen, so lange er nicht Menschen mit Waffen angegriffen hat. Nur rumschreien und sich vielleicht mal prügeln reicht nach geltendem Recht nicht. Und genau das gilt es zu ändern. > >gesendet mit m!client für iOS
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