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>> >>>Soweit ich weiß kann man schulpflichtige Kinder nicht mal eben aus der Schule nehmen... bei vollen 2 Monaten wird die Schule das bestimmt verweigern, weil der Lernerfolg des Kindes gefährdet ist. >> >>Ja, schätze ich auch. Aber wenn ich sehe was die Kinder in der Grundschule lernen, dann bekommen sie dies locker aufgeholt. Fühlt sich auch wie eine Schnappsidee an und würde ich auch nie im späteren Alter tun. > >Meine Frau arbeitet im Schulsekretariat und hat immer wieder mit dieser Frage zu tun. Befreiung von der Schule (bei ihr allerdings ein Gymnasium) gibt es nur, wenn ein (nachweisbarer) Grund vorliegt , so Sachen wie Hochzeiten, Beerdigungen o.ä. Ein " wir wollen mal ein paar Wochen durch die Welt gurken" würde bei ihr an der Schule abgelehnt. Kommt aber wohl sehr auf die Schule und Schulleitung an. > > >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.1 beta 2
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