Antwort auf den Beitrag "Re:Verständnisfrage" posten:
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>Aufgrund von Presseberichten in denen eine 2/3 Mehrheit erwähnt wurde, die notwendig sei, damit über den Antrag direkt abgestimmt wird, habe ich mir mit Recherche und KI folgendes zusammengereimt: > >Bei einem Entschließungsantrag muss oder soll zunächst darüber abgestimmt werden, ob direkt also in derselben Sitzung über den Antrag abgestimmt werden soll. Dafür benötigt man eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst dann wird über den eigentlichen Antrag abgestimmt, ansonsten gehe er in bestimmte Ausschüsse. > >Stimmt das? >War das in diesem Fall so? >Und falls es stimmt, egal ob verpflichtend oder nicht, wie kam es dazu, dass der Antrag direkt zur Abstimmung kam?
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