Antwort auf den Beitrag "Re:Aktuelle Lage bei bestehenden Anlagen und Steuern?" posten:
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>>Bei mir würde die Umstazsteueranmeldung in Elster vor der Tür stehen und hab grade gegoogelt. >>Irgendwie scheint da 2023 was passiert zu sein und man müsste keine Steuern mehr zahlen. >>Da steht auch, dass es für Bestandsanlagen gilt. >>[https://www.accountable.de/blog/photovoltaik-kleinunternehmer/] >> >>Unsere Anlage wurde 2020 installiert, 10kwp. >> >>Das ist überhaupt nicht mein Steckenpferd und ich hasse dieses Thema, tu mir da echt schwer mich einzulesen.... >> >>Was bedeutet das nun? Muß ich einfach gar nix mehr tun? nichts "abmelden", kein Antrag? Einfach nix mehr in Elster machen und gut? >>Wir hatten ja das Modell Regelbesteuerung, haben also die MwSt zurück bekommen. Ist der Staat jetzt damit fein, wenn ich einfach aufhöre oder muss man was zurück zahlen? >> >>Wäre froh wenn mir das jmd aus erster Hand erklären könnte :) DANKE! >> >>Edit: Mit Installation 2020 wäre ab 2024 auch ein Wechsel in die Kleinunternehmer Regelung möglich (5Jahre). Muss das jetzt noch beantragt werden oder ist das nun alles hinfällig? > >Das ist einmal mehr etwas dämlich in der Praxis geregelt. > >Ertragsteuerlich, sprich im Rahmen der ESt-Erklärungen sind ab 2022 sämtliche Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Dies gilt auch für Bestandsanlagen, sofern die Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. PV-Anlage auf dem privaten Haus nicht mehr als 30kW). > >Umsatzsteuerlich gilt ab 2023 der sog. Nullsteuersatz für Lieferungen und sonstige Leistungen, die in Verbindung mit der PV-Anlage stehen. Die unentgeltlichen Wertabgaben (Eigenverbrauch) sind hiervon nicht erfasst. Hast du eine Bestandsanlage (Anschaffung vor 2023) und hast nach § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet (also zur Regelbesteuerung optiert), bindet dich dieser Antrag für 5 Jahre. Im 6. Jahr erklärst du, dass du weder die Regelungen nach § 19 Abs. 1 UStG anwenden willst. Dies kannst du im Rahmen der USt-Jahreserklärung machen. In der USt-Jahreserklärung müssen (streng genommen) die Umsatze nach § 19 Abs. 1 UStG eingetragen werden. In der Praxis schreibst du aber einfach dein Finanzamt zu Beginn des Jahres an und die werden im Regelfall fortan auf die Abgabe der USt-Jahreserklärung verzichten. > >In der Praxis wird noch der ertragssteuerliche Entnahmewert der PV-Anlage heiß diskutiert. Aktuell habe ich davon aber noch nie Rückmeldung vom Finanzamt erhalten. Das scheint durchzulaufen. Generell ist die Literatur aber voll von Problemfällen, wo aber das BMF relativ kulant ist bzw. das Finanzamt einfach "fünfe gerade sein lässt".
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