Antwort auf den Beitrag "Re:Wenn die Kommasetzung ein Land bewaffnet" posten:
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>>Ich sehe aber immer noch nicht die Ambivalenz. IMO wird damit auch zweiteres immer noch zu einem sakrosankten Recht erklärt. > >Mit einem Punkt wären es zwei getrennte Aussagen. Das eine ein allgemeines Statement, das andere eine Vorschrift: > >A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State[b:.] >The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed. > >Das steht da aber nicht. Da ist ein Komma, welches einen eingeschobenen Nebensatz abtrennt: > >A well regulated Militia[b:,] being necessary to the security of a free State[b:,] the right of the people to keep and bear Arms[b:,] shall not be infringed. > >Da bezieht sich doch der erste Teil auf das Ende: A well regulated Militia, [...] shall not be infringed. > >Der Mittelteil erklärt, warum und wie: [b:"being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms"] > >Eine Miliz ist nötig für die Freiheit und die gut regulierte Miliz funktioniert nur wenn diese Mitglieder der Miliz das Recht haben Waffen zu besitzen und zu tragen. > >Wie man ganzen Satz auf den Halbsatz [b:"the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed."] reduziert und so unregulierte jeder Person, die sich in keiner Miliz befindet, beliebige Mengen Waffen horten und tragen darf, konnte mir bislang keiner plausibel erklären. > >Aber das Thema ist eine ewige Debatte auch in den USA und schlussendlich eine persönliche Sichtweise. Aber sie hat zu solchen Abhandlungen geführt: >[https://www.businessinsider.com/the-comma-in-the-second-amendment-2013-8] >[https://scholarship.law.wm.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=2167&context=facpubs]
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