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>>...nur dürfen religiöse Heinis auch gerne religiös über das Thema diskutieren, so lange für derart übergriffigen Unfug der Weg zur Politik versperrt bleibt. >> >>Das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu einem verbindlichen Menschenrecht zu erklären halte ich deshalb für sehr sinnvoll. > >So einfach ist das nun einmal nicht. Das Bundesverfassungsgericht spricht auch dem Nasciturus grundrechtlichen Schutz nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG (Menschenwürde) zu. Das ist letztlich ein nicht auflösbarer rechtsethischer Konflikt. Leben gegen Leben kann man nach unserer Verfassung nicht abwägen.
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