Antwort auf den Beitrag "Re:Frage zu Arbeitszeugnis." posten:
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>>>Da der Arbeitgeber zu einem positiven Zeugnis verdonnert wurde (Kündigungsschutzklage) welches die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei schreibt, gehe ich davon aus dass die Kanzlei auch darauf achtet dass da auch ein positives Zeugnis bei rum kommt. :) >> >>Da Du es selbst schreibst dass der AG zu einem positivne Zeugnis verdonnert wurde: >> >>Haben Arbeitszeugnisse überhaupt noch einen praktischen Wert? >>Im Grunde muss man doch davon ausgehen dass da das Blaue vom Himmel drin steht um ja keine Anfechtung zu riskieren, frei nach dem Motto: "Ich schreib dir alles rein was du willst, aber geh!" >> >Nein. Das ist imo mittlerweile wirklich zum absoluten Bullshitgeschreibsel verkommen. >Ich hatte da vor zwei Jahren auch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Ich hatte da ein imo durchaus noch brauchbaresArbeitszeugnis für eine Mitarbeiterin geschrieben die wirklich ein kompletter Totalausfall war. >Bei dem Verfahren konnten wir alles glaubhaft belegen und auch der Richter bestätigte mir sinngemäß die eigentliche Richtigkeit des Zeugnisses. Neben der Forderung der Änderung des Zeugnisses, forderte die Dame auch noch Geldleistungen ohne jede vertragliche Grundlage. Am Ende kam es dann zu seinem Vergleich bei dem die Klägerin auf ihre Geldforderungen verzichtete und ich ihr dafür eine deutlich positiveres Zeugnis ausstellen musste. >Hab mich danach mal mit ein paar Personalern unterhalten und überall ähnliche Auskünfte bekommen. Die schreiben eigentlich alle nur noch sehr wohlwollende Zeugnisse weil sie keinen Bock auf sinnfreie Gerichtsverfahren haben, die nur Zeit, Geld und Nerven kosten ohne das du da als Arbeitgeber irgendwas gewinnen könntest. In der Praxis wird da jetzt eher mal beim vorherigen Arbeitgeber angerufen und nachgefragt wie der Bewerber tatsächlich so performt hat. >>Ich mein, wenn schon Passagen wie >>"der Mitarbeiter erledigte all seine Aufgaben mit höchster Sorgfalt." >>"Er hat alle ihm übertragenen Arbeiten pflichtbewusst erledigt" >>negativ konnotiert sind, dann bleibt doch nur noch im "Negativ-space" zu lesen und darauf zu achten was nicht hervorgehoben wird. Wenn zb Pünktlichkeit nicht erwähnt wird könnte man davon ausgehen dass es dazu nichts positives zu sagen gibt? Darf man gegen solche Aulassungen auch klagen? >>Come on ... >> >>All das sntspricht naturgemäß einem "zwischen den Zeilen"-Lesen. >>Wem ist damit geholfen? >> >>Dem AN kaum. Denn der nächste AG liets evtl was raus was nicht den Tatsachen entspricht oder misst dem Zeugnis keinen Wert bei. >> >>Und dem AG hilfts auch nicht. Weil er beim Vorstellungsgespräch im Grunde nen Scheiss auf das Zeugnis geben kann, und bei der Trennung eh nicht das schreiben kann was er gern schreiben würde. Weil er sonst ne Klage am Arsch hat wenn er dem ehemaligen Mitarbeiter ein Zeugnis ausstellt das keinen Eindruck mach der wohlwollend genug ist. >> >>Arbeitszeugnisse sind für mich der Gipfel einer verklausulierten Ausdrucksform die jeden vormals bestehenden Informationswert verloren hat. >> >>Kapier ich nicht.
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