Antwort auf den Beitrag "Re:+1" posten:
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>>>Das Selbstbestimmungsrecht der Frau zu einem verbindlichen Menschenrecht zu erklären halte ich deshalb für sehr sinnvoll. >> >>So einfach ist das nun einmal nicht. Das Bundesverfassungsgericht spricht auch dem Nasciturus grundrechtlichen Schutz nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG (Menschenwürde) zu. Das ist letztlich ein nicht auflösbarer rechtsethischer Konflikt. Leben gegen Leben kann man nach unserer Verfassung nicht abwägen. > >Jupp. Schon das Wort "Selbstbestimmungsrecht" impliziert, dass hier überhaupt nur ein Mensch im Spiel wäre. So als wäre das ungeborene Kind einfach ein inneres Organ wie z.B. die Leber. > >Das entspricht aber nun einmal nicht den Tatsachen. Und einfache Lösungen hat bis jetzt noch keiner gefunden, und nein, ich habe auch keine. :)
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