Antwort auf den Beitrag "Re:Opposition mit/ohne FDPBSW" posten:
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>>Wie isn diese 25% Regel in der Opposition auszulegen? Was hieße es, wenn die AfD 25% in der Opposition hätte? Hab davon keine Ahnung. >> >>[https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/M/minderheitenrecht-855588] >> >>Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht verschiedene parlamentarische Minderheitenrechte vor, die wahrgenommen werden können, wenn mindestens 25 Prozent der Abgeordneten die Anträge unterstützen. Dazu zählen das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und das Recht auf Klageerhebung wegen Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip (> Subsidiarität). > >Was meinst Du genau? Die Erklärung hast Du ja selbst mitgeliefert. Aber dazu müsste die AfD 158 Sitze bekommen - und das wird in allen Konstellationen zum Glück nichts.
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