Antwort auf den Beitrag "Re:Keine Karte, kein Geschäft mit mir" posten:
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>>>Finde ich persönlich besser als nur Bargeld, aber ich meine das ist so auch gar nicht erlaubt, oder? >> >>Das Recht auf uneingeschränkte Barzahlung ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Artikel 2 Grundgesetz. Nur Bargeld ist erlaubt, nur Kartenzahlung nicht. Wäre mal interessant was passiert, wenn jemand gegen "nur Kartenzahlung" klagt und gewinnt. > >Wo hast Du denn das her? Das stimmt schlicht nicht. Jeder Händler kann frei entscheiden, ob er nur Bargeld, nur Karte oder beides erlaubt. Nennt sich Vertragsfreiheit.
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