Antwort auf den Beitrag "Re:AfD und ihr Wunsch, Einblick in den Verfassungsschutz" posten:
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>>>Spiel doch mal den Richter, was ist dein Gefühl dabei? Wirkt wie ein juristisches Paradoxon. >> >>Es ist schlicht ein juristisches Paradoxon. >> >>Demokratisch gewählte Parteien haben ein Recht auf Teilhabe. Und nur das Bundesverfassungsgericht hat eigentlich die Macht, Parteien zu verbieten oder ihnen Rechte zu entziehen. Ein Landesparlament kann einer Partei nicht so einfach die Teilhaberechte entziehen, die allen anderen gewährt werden. Das Landesverfassungsgericht von Brandenburg sah das offenbar anders. Aber so richtig überzeugend ist das für mich nicht. Und ich betone nochmals, ich bin gegen die AfD. Und ich bin froh, da kein Richter zu sein. Denn meine persönliche Meinung ist, dass die AfD da nicht reinzuschauen hat, wenn sie selbst kontrolliert wird. Sauber ist das aber juristisch nicht. Sonst könnte theoretisch auch eine Regierung aus CDU und AfD die Grünen und die SPD von Gremien ausschließen. Schwierig, alles schwierig. >> >Aber... an den Fall muss man doch bei der Gesetzgebung gedacht haben! In der Vergangenheit ist die NSDAP demokratisch gewählt worden. Das heißt, der wichtigste einer der wichtigsten Punkte unserer Demokratie muss sein, dass extremistische Parteien sowas nich mehr hinkriegen können. Deswegen gibt es den Verfassungsschutz als Inlandsnachrichtendienst. Wenn da jetzt ein jusristisches Paradoxon vorliegt dergestalt, dass eine extremistische Partei... ey, ich dreh mich im Kreis! Was ist denn da schief gelaufen?!??! Die werden vom Verfassungsschutz aus Gründen observiert und Basta! Das ist ne laufende Untersuchung, und solange die nich beigelegt ist, Schnauze halten! > >Naja, wahrscheinlich liegt's hauptsächlich daran, dass mit diesem Verbotsantrag nix voranging, ebenfalls aus Gründen. Ich denke, das ist die Wurzel dieses Paradoxons.
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