Antwort auf den Beitrag "Re:Anträge auf Neuauszählung abgelehnt" posten:
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>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-024.html] > >Wenn ich es richtig verstehe ist die Begründung, dass erst das Endergebnis verkündet werden muss und man dann Einspruch einlegen kann und man keinen signifikanten Vorteil hätte, wenn schon vorher neu ausgezählt würde.
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