Antwort auf den Beitrag "Re:Absetzungen Nebenkosten Handwerker - in welchem St.jahr?" posten:
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>>Sagen wir 2024 sind paar Arbeiten angefallen, die grundsätzlich anrechenbar sind (Schornsteinfeger, Heizungswartung etc.). >> >>Bezahlen würde ich die aber indirekt erst nach erhalt der Nebenkostenabrechnung für 2024 also irgendwann dieses Jahr erst. [b:Ich würde es jetzt daher so verstehen, dass ich diese erst mit der Steuererklärung 2025 (Abgabe 2026) verrechnen kann]. > >Meines Wissens ja. >[https://www.steuertipps.de/lexikon/a/abflussprinzip] > >gruß
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