Antwort auf den Beitrag "Re:Das hässliche Entlein namens doppelte Staatsbürgerschaft" posten:
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>>>Zum einen: >>>Was ist daran diskriminierend? >> >>Das Argument ist wohl, dass dies bei Personen, die mit der deutschen als einziger Staatsangehörigkeit geboren wurden, dies auch nicht möglich ist und die anderen daher "Deutsche zweiter Klasse" wären. > >Das wäre in etwa so als wenn ich Wenigverdiener privilegierter(!) ansehen würde weil Vielverdiener besteuert werden können und Wenigverdienern aufgrund von Freibeträgen ohne Steuerlast davon kommen könnten. >Ich hoffe es wird dadurch vlt klarer warum der Vorwurf schiefer nicht sein könnte. ;) > >>>Warum sollte eine Gesellschaftsvertrag für den der Statt stellvertretend steht eine solche Sanktion nicht ebenfalls vorsehen können wenn gewisse Kriterien erfüllt sind wie zb dass der Betroffene aktiv an gesellschaftszersetzenden Aktionen beteiligt ist? Staatsbürgerschaft ist qua Konstruktion in erster Linie ein Status der mit gewissen Rechten und Pflichten verbunden ist. Warum sollte die Grundlage dafür in jedem Fall sakrosankt sein? >> >>Stimme ich zu, solange das wirklich auf extreme Einzelfälle beschränkt ist. Es ist mir wichtig, dass eben nicht dieser Eindruck "Deutsche zweiter Klasse" entsteht. Ich hasse diese völkische Definition von Deutsch-sein wie die Pest. > >Natürlich soll der Eindruck nicht entstehen aber ich wüsste nicht wie man diese Interpretation verhindern könnte, wenn über "Nur"-Deutschen (eine Staatsbürgerschaft!) dieses Damoklesschwert nicht hängt und über Bürgern mit mehrfacher Staatsbürgerschaft zumindest möglich ist. >Das ist eine zwingende Folge der Voraussetzung dass ein Entzug nicht zur staatenlosigkeit führen darf. >Daraus aber eine "Bevorteilung" der Bürger mit einer Staatsbürgerschaft umzuinterpretieren halte ich für eine sehr [s:verquere] sonderbare Sichtweise. > >gruß
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