Antwort auf den Beitrag "Re:vielleicht kontraproduktiv" posten:
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>>Es kommt nur darauf an, dass klar definiert wird, was Volksverhetzend ist. > >Ich denke, das wird nicht passieren. Die Begriffe wie „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“ oder „böswillig verächtlich machen“ sind bewusst allgemein gehalten. Ich weiss aber auch nicht, wie man das anders machen soll. Je kleinteiliger du das definierst, desto mehr vermeintliche "Schlupflöcher" entstehen. > >Außerdem ist es auch häufig so - und das gilt ja auch beispielsweise für Aussagen hier im Forum - dass diverse Einzelsprüche "nicht so schlimm" auf den ersten Blick erscheinen, aber im historischen Kontext einer Diskussion dann aber durchaus eine Beleidigung, oder insbesondere in Social Media-Kommentarseiten, Rassismus durch den Autoren vermuten lassen. Btw, ich meine, ein lupenreiner Rechtsradikaler wie Hoecke wurde wegen Volksverhetzung noch nie verurteilt. Der wäre aktuell garnicht betroffen. > >Und dann habe ich eine ganz praktische Anmerkung (vielleicht was für Phil Gates?). > >Szenario: Wir stehen kurz vor der Wahl - ein AFD-Typ soll aufgestellt werden. Macht jetzt einen krassen Nazi-Spruch und wird angezeigt. Die Gerichte sind 6 Monate beschäftigt (Einspruch hier, Überlastung da...). Mittlerweile ist der Kandidat aufgestellt oder - Gott bewahre - in's Amt gewählt, aber das Urteil zur bewiesenen Volksverhetzung fällt erst einige Zeit später. Was nun? Zumal er müsste ja erst noch ein zweites Mal verurteilt werden. Was ist jetzt in Sachen "passives Wahlrecht" gewonnen?
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