Antwort auf den Beitrag "Re:Lex Höcke" posten:
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>>Bereits jetzt sieht das Gesetz die Möglichkeit des Wahlrechtsenzuges vor. Dazu reicht auch schon eine Verurteilung. Diese muss allerdings gravierend sein. Iirc. eine Verurteilung wegen eines Verbrechens/Straftat bei dem die Mindeststrafe bei einem Jahr Gefängnis liegt, zu wenigstens 5 Jahren Haft. Läßt man diese Hürde weg, würde das bedeuten das jedes, auch nicht selten fragwürdige, Amtsgerichtsurteil wegen juristischer Banalitäten zum Entzug eines Grundrechts führen könnte. Oder um es mal etwas überspitzt darzustellen: Wer zweimal in der Kantine Zigeunerschnitzel oder Negerkuss sagt riskiert nach der Vorstellung der zukünftigen Regierung bereits den Verlust seiner Grundrechte. > >Warum überhaupt überspitzen? Es ist doch ganz klar davon die Rede, dass es hier um mehrfach verurteilte Wiederholungstäter geht, die sich der Volksverhetzung schuldig gemacht haben. > >>Das kann man jetzt natürlich alles gut finden so lange es gegen die vermeintlich Richtigen geht aber das Blatt kann sich auch wenden und die Werkzeuge, die durchaus zu einem Mißbrauch der Rechststaalichkeit führen können, können eben auch denen in die Hände gelangen, die man dann vielleicht nicht so gut findet. > >Wenn Volksverhetzer an die Macht gelangen, werden die diese Klaviatur sowieso maximal ausreizen. Es geht darum rechtzeitig zu verhindern, dass es überhaupt dazu kommt.
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