Antwort auf den Beitrag "Re:Das hässliche Entlein namens doppelte Staatsbürgerschaft" posten:
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>>>der Entzug einer Staatsbürgerschaft. Dazu kann icg nur ganz groß sagen, dass das eine ganz schlimm verfickte Nazischeisse ist die durch das laut aussprechen schon dermaßen diskriminierend ist und schaden anrichtet. >> >>Zum einen: >>Was ist daran diskriminierend? > >Der Kontext? Es geht um Bürgerschaftsentzug aufgrund Strafälliugem Verhalten? Das entrkäftet imo die Bedeutung einer Staatsbürgerschafft extremst und benachteiligt träger iener doppelten Staatsbürgerschaft im vergleich zu denen die keine haben in der hinsicht extrem. Das steht in keinem Verhältnis > > >> >>Zum anderen: >>Diese Möglichkeit gibt es schon seit jeher und sie ist an enge Vorgaben geknüpft. >>[https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-muessen-sie-ihre-deutsche-staatsangehoerigkeit-aufgeben--1865128] >>Die wichtigste davon: Der Entzug ist nur möglich wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. > >Ja, das kenne ich ja schon, geht ja Spezifisch um Merz Vorstoß im Sinne von "Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben.” > >Und du wirst erkennen, dass es in den bisherigen Fällen um konkret bewusste Etnscheidungen geht die klar zu erkennen geben, dass sich jemand in Relevanter Hinsicht dem anderen Staat auf so einer Ebene Loyal verhält, dass seine anderer staatsbürgerschaftlichen Ambitionen klar anzuzweifeln sind. >([https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/entzug-der-staatsbuergerschaft-krimineller-doppelstaatler-friedrich-merz-bundesinnenministerium-verfassungswidrig]) > > >> >>Und schließlich: >>Ich kann mich erinnern dass im Rahmen des Brexit sich allerorten lustig gemacht worden ist, warum ein Konstrukt wie die EU einen Austritt oder einen Ausschluss (gerne in Zusammenhang mit Ungarn thematisiert) nicht vorsieht. Dass das eine große Fehlkonstruktion wäre. >> >>Warum sollte ein Gesellschaftsvertrag für den der Staat stellvertretend steht eine solche Sanktion nicht ebenfalls vorsehen können wenn gewisse Kriterien erfüllt sind wie zb dass der Betroffene aktiv an gesellschaftszersetzenden Aktionen beteiligt ist? Staatsbürgerschaft ist qua Konstruktion in erster Linie ein Status der mit gewissen Rechten und Pflichten verbunden ist. Warum sollte die Grundlage dafür in jedem Fall sakrosankt sein? > >Weil es kein Karnevalsverein ist dem man sich anschliesst. Im Falle von Aufenthaltstiteln macht es imo schon Sinn, wenn da etwas härtere Kriterien vorherrschen und bei deutlichem Regelverstoss der als "gesellschaftszersetzend" (auch geil, wo setzt man die Grenze?) diese entzogen wird. Aber wir redne hier immer noch um eine Staatsangehörigkeit, da sollte reine Strafrechtlichkeit kein Kriterium für en Entzug sein. Und an wen Merz da wohl gedacht hat und welches Menschenbild er wohl damit bedienen möchte? Ne , wie gesagt, die bisherige Regelung deckt essentielle Fälle ab, alles anderer ist Nationalistischer und diskrimnierender Populismus > >> >>gruß
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