Antwort auf den Beitrag "Re:Das hässliche Entlein namens doppelte Staatsbürgerschaft" posten:
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>>>>Zum einen: >>>>Was ist daran diskriminierend? >>> >>>Das Argument ist wohl, dass dies bei Personen, die mit der deutschen als einziger Staatsangehörigkeit geboren wurden, dies auch nicht möglich ist und die anderen daher "Deutsche zweiter Klasse" wären. >> >>Das wäre in etwa so als wenn ich Wenigverdiener privilegierter(!) ansehen würde weil Vielverdiener besteuert werden können und Wenigverdienern aufgrund von Freibeträgen ohne Steuerlast davon kommen könnten. >>Ich hoffe es wird dadurch vlt klarer warum der Vorwurf schiefer nicht sein könnte. ;) > >Nein, da konstruirst du dir was lapalienhaftiges zusammen was keinen seriösen Vergleich stand hält. Diskrinierend ist, weil Vater der Gedanke ist, dass die blöden Ausländer ja Kriminell sind, und nur so lange nicht Kriminell bleiben, bis sie Deutsche geworden sind. Aber nicht dass die dann Kiminell werden, also , so lange sie 2 Staatsbürgerschaften haben kann man denen das ja noch entziehen. Sicherlich sind dabei nicht Urdeutsche bedacht, die sich dann eine andere Staatsbürgerscahft besorgen. Sollten die dann straffä#llig werden , wird denen bestimmt nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Das der Grundgedanke dahinter auf Xenophoben Bullshit basiert lässt sich doch sehr schnell daran erkennen dass eien Staatsbürgerschaft eben nciht sooo leicht per Lotterie zu ergattern ist. Da sind die Hürden durchaus höher. Und diese dann durch Straftaten wieder zu entziehen ? WUndert mich echt, dass du das selber nicht als Problematisch siehst > > >> >>>>Warum sollte eine Gesellschaftsvertrag für den der Statt stellvertretend steht eine solche Sanktion nicht ebenfalls vorsehen können wenn gewisse Kriterien erfüllt sind wie zb dass der Betroffene aktiv an gesellschaftszersetzenden Aktionen beteiligt ist? Staatsbürgerschaft ist qua Konstruktion in erster Linie ein Status der mit gewissen Rechten und Pflichten verbunden ist. Warum sollte die Grundlage dafür in jedem Fall sakrosankt sein? >>> >>>Stimme ich zu, solange das wirklich auf extreme Einzelfälle beschränkt ist. Es ist mir wichtig, dass eben nicht dieser Eindruck "Deutsche zweiter Klasse" entsteht. Ich hasse diese völkische Definition von Deutsch-sein wie die Pest. >> >>Natürlich soll der Eindruck nicht entstehen aber ich wüsste nicht wie man diese Interpretation verhindern könnte, wenn über "Nur"-Deutschen (eine Staatsbürgerschaft!) dieses Damoklesschwert nicht hängt und über Bürgern mit mehrfacher Staatsbürgerschaft zumindest möglich ist. >>Das ist eine zwingende Folge der Voraussetzung dass ein Entzug nicht zur staatenlosigkeit führen darf. >>Daraus aber eine "Bevorteilung" der Bürger mit einer Staatsbürgerschaft umzuinterpretieren halte ich für eine sehr [s:verquere] sonderbare Sichtweise. >> >>gruß
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