Antwort auf den Beitrag "Re:Vielen Dank euch beiden" posten:
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>Dass Rechtskraft salopp Rechtsfrieden und Rechtssicherkeit bewirken sollen, war mit soweit bekannt. > >Ich dachte lediglich dass ich mir nicht vorstellen kann dass gewisse Urteile erst die Rechtskraft (und damit evtl langwierige Prozesse) abwarten müssen um "wirksam" zu werden. > >Was ist zb mit Urteilen die auf die Sicherheit einer Person abzielen und dem Beklagten untersagen Kontakt aufzunehmen? Da kann man doch nicht allen Ernstes warten bis alle Revisionsmöglichkeiten erschöpft sind. > >Darum auch hier mein Gedanke: Ein Berufsverbot hat zB den Hintergrund die Allgemeinheit zu schützen weil der Beklagte gezeigt hat nicht geeignet zu sein. Was wiegt hier mehr? Die Rechtssicherheit (und damit das Recht des Beklagten auf freie Berufsausübung) oder der unmittelbare Schutz der allgemeinheit? > >gruß
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