Antwort auf den Beitrag "Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex?" posten:
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>>>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html] >>> >>>Jaja >> >>Prüfen wir mal durch: >> >>- Vermögensbetreuungspflicht: Als alleinerziehender Vater unproblematisch (+) >>- Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Untätigkeit bei der Durchsetzung von dem minderjährigen Kind zustehenden monetären Ansprüchen (+) >>- Nachteil: Jep, das Kind erhält den ihm zustehenden Unterhalt nicht, also (+) >>- Rechtfertigung und Schuld: Nichts ersichtlich, was die Strafbarkeit hindern würde. >> >>Den Strafantrag könnte übrigens theoretisch auch das Jugendamt stellen. Das muss nicht das Kind selbst machen. > >Super, dank dir!!!
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