Antwort auf den Beitrag "Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex?" posten:
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>>Spitzfindig gesagt geht es nur darum, ob er das Geld jetzt einfordert, erst später oder gar nicht. afaik verjährt der Anspruch nach einem Jahr. > >Der Anspruch verjährt bei Minderjährigen erst drei Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit, d.h. der Sohn hat als Erwachsener selber noch die Möglichkeit den Unterhalt einzuklagen. Insofern ist es kompletter Stuss, zu behaupten, dass waldmeister den Unterhalt sogar einklagen [i:muss] (weil er sich sonst selber strafbar macht o.ä., LOL). > >Hier, bitteschön: > >[https://www.unterhalt.net/verjaehrung/]
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