Antwort auf den Beitrag "Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex?" posten:
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>>>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html] >>> >>>Jaja >> >>Prüfen wir mal durch: >> >>- Vermögensbetreuungspflicht: Als alleinerziehender Vater unproblematisch (+) >>- Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Untätigkeit bei der Durchsetzung von dem minderjährigen Kind zustehenden monetären Ansprüchen (+) >>- Nachteil: Jep, das Kind erhält den ihm zustehenden Unterhalt nicht, also (+) >>- Rechtfertigung und Schuld: Nichts ersichtlich, was die Strafbarkeit hindern würde. >> >>Den Strafantrag könnte übrigens theoretisch auch das Jugendamt stellen. Das muss nicht das Kind selbst machen. > >Ach könnte man sich doch auch Zuneigung, Aufmerksamkeit, Vertrauen, Nähe und vor allem Liebe vor Gericht so leicht erstreiten. >Du magst mit deiner anwaltlichen Betrachtung und gesetzlichen Einschätzung sicher recht haben, aber wenn Das; vor Gericht ziehen und dem Ex-Partner nochmal einen Reinwürgen bzw. Unterbuchse straffziehen, das Erste ist, was mir dazu einfallen würde, dann würde ich mich vor mich selbst erschrecken. > >Schafft doch erstmal emotional stabile Beziehungen zueinander, die von gegenseitigen Respekt und Vertrauen geprägt sind. Und fangt an die seelischen, körperlichen und finanziellen Umstände des jeweiligen Ex-Partners gesamtheitlich zu berücksichtigen, zu verstehen und zu akzeptieren. >Geld ist echt so das Letzte was Kinder brauchen.
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