Antwort auf den Beitrag "Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex?" posten:
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>>Da gibt es nichts zu lolen. Der Vater hat in dem Fall eine sog. Vermögensbetreuungspflicht. Wenn er die schleifen lässt, ist es ggf. sogar strafbare Untreue. [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__266.html] > >Bevor du hier noch weiter Schwachsinn schreibst: Schon mal auf die Idee gekommen, dass das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, dass Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit den Unterhalt nachträglich noch selber einklagen können? > >Hier, beschäftige dich erstmal damit: > >[https://www.unterhalt.net/verjaehrung/]
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