Antwort auf den Beitrag "Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex?" posten:
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>>Dass der Anspruch nicht verjährt, heißt nicht, dass man den nicht als Erziehungsberechtigter zeitnah geltend machen muss. > >Bevor wir hier noch weiter Zeit verschwenden: Das muss er [u:nicht]. Du hast hier mit "Untreue" gem. §266 StGB argumentiert, dabei gibt es eigene gesetzliche Regelungen dazu (fängt bei §207 BGB an; darfst dich selber reinarbeiten). [i:Lex specialis] sagt dir was!?
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