Antwort auf den Beitrag "Re:Wie ist das Verhältnis deines Sohnes zu deiner Ex?" posten:
Nickname:
Passwort:
Thema:
Nachricht:
>>>Dass der Anspruch nicht verjährt, heißt nicht, dass man den nicht als Erziehungsberechtigter zeitnah geltend machen muss. >> >>Bevor wir hier noch weiter Zeit verschwenden: Das muss er [u:nicht]. Du hast hier mit "Untreue" gem. §266 StGB argumentiert, dabei gibt es eigene gesetzliche Regelungen dazu (fängt bei §207 BGB an; darfst dich selber reinarbeiten). [i:Lex specialis] sagt dir was!? > >Hä? Was haben zivilrechtliche Verjährungsregeln mit Strafrecht zu tun? Das ist auch nicht "lex specialis". Aber lassen wir es gut sein.
mailbenachrichtigung?