Antwort auf den Beitrag "Re:Erbpacht im privaten Bereich finde ich schwierig..." posten:
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>>>[https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/__27.html] >>> >>>2/3 ist der Mindestwert, steht bei uns auch im Erbpachtvertrag. >> >>Der steht [u:bei euch] so im Erbpachtvertrag, aber das ist ein Wert, der von Fall zu Fall festgesetzt wird bzw. nur im Sozialwohnungsbau ("Erbbaurecht zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses minderbemittelter Bevölkerungskreise") gesetzlich festgeschrieben ist. > >Kannst du ja selbst googeln. 2/3 ist der Normalfall. Wenn meine Erbpacht ausläuft sind meine Kinder fast 80 Jahre alt, also ist mir das sowieso egal.
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