Antwort auf den Beitrag "Re:Kann ich mein JobRad® kaufen ??!!??" posten:
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>Hallo, >meine drei Jahre waren um und ich durfte mein JobRad für ca. 1/4 des Kaufpreises kaufen. >Nachgerechnet war das für mich ein Verlust, da alle monatlichen Raten plus die Endrate deutlich mehr waren als das Fahrrad so zu kaufen (selbst mit Versicherung) - wird ja überall beworben, dass richtig Geld gespart wird... > >Nun habe ich nach den drei Jahren erneut ein Angebot und JobRad kann mir nicht sagen was der Rückkaufpreis ist - das geht doch nicht ??!!?? >Hat noch jemand schlechte Erfahrungen gemacht? >Ach so, das neue Fahrrad ist reduziert und daher kommt pauschal noch 7% des Preises oben drauf - WAS bitte ??? > >Bei einem Freund steht der Preis schon klar fest BEVOR das Fahrrad gekauft wird. >Nun dachte ich beim ersten Mal habe ich was überlesen jedoch steht folgendes im Text: > >[b:Kann ich mein JobRad® nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen? >]Wir (die JobRad GmbH) beabsichtigen, allen Jobradler:innen nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für ihr JobRad® zu unterbreiten. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde. >Hintergrund ist, dass dem JobRad®-Modell das Vertragsmodell „Teilamortisation mit Andienungsrecht“ zugrunde liegt. Leasinggeber:innen können demnach am Ende der Leasingvertragslaufzeit entscheiden, ob sie das JobRad® den Leasingnehmer:innen (sprich: den Arbeitgeber:innen) andienen oder es auf anderem Weg veräußern. Trifft Letzteres zu und wir erhalten ein entsprechendes Kaufangebot über das JobRad® von dem:der Leasinggeber:in (wie es bisher der Fall war), kaufen wir das JobRad® und bieten es anschließend wiederum dem:der JobRadler:in zum Kauf an.
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