Antwort auf den Beitrag "Re:Füherschein abnehmen, Auto versteigern" posten:
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> >> Dass bei besoffenen Autofahrern das Auto eingezogen werden kann, gibt es auch bei uns. Ebenso bei illegalen Rennen (also wenn man z.B. 200 in der Stadt fährt). >> > > >Was bedeutet "das Auto einziehen"? Nur für den Fahrer und jemand anderes kann die Kiste abholen oder ist die Karre dann erstmal weg? Auch wenn sie jemand anderem gehört?
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